Donnerstag, 10. Februar 2011

" Flächendeckende Beratung für entsandte Beschäftigte schaffen! "

Anlässlich ihres Besuchs bei der Beratungsstelle für entsandte Arbeitnehmer in Berlin erklären die zuständigen Berichterstatter Dr. Eva Högl MdB, Josip Juratovic MdB und Jutta Steinruck MdEP:

Skandale über die Ausbeutung entsandter Arbeitnehmer tauchen immer wieder in den Medien auf: Besonders auf Baustellen werden Arbeitnehmer vor allem aus mittel- und osteuropäischen Staaten schwarz beschäftigt und erhalten keine Entlohnung. Um eine solche Ausbeutung zu verhindern, ist eine Beratung von entsandten Arbeitnehmern notwendig. Der Verein Arbeit und Leben Berlin, getragen von DGB und VHS, hat daher ein Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte in Berlin gegründet. Die Beratungsstelle ist ein bundesweit einmaliges Vorzeigeprojekt, das entsandte Beschäftigte über arbeits- und sozialrechtliche Fragen informiert und Unterstützung anbietet.

Solche Beratungsstellen haben wir in unserem Antrag zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, den wir im Januar in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, für ganz Deutschland gefordert. Die Einschätzung, dass dies notwendig ist, bestätigte sich im Gespräch mit den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle, Bettina Wagner und Dr. Marta Böning, sowie der Vorsitzenden des DGB Berlin-Brandenburg Doro Zinke und Wolfgang Hansmeier von Arbeit und Leben Berlin. Die meisten Missbrauchsfälle geschehen in den Bereichen Lohnbetrug, Sozialabgaben und Scheinselbstständigkeit. Besonders betroffen sind die Bau- und Pflegebranche, so die Experten aus der Praxis.

Nur mit flächendeckenden Beratungseinrichtungen für entsandte Arbeitnehmer kann die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die ab dem 1. Mai 2011 für die Länder, die 2004 der Europäischen Union beigetreten waren, gilt, zum Erfolg werden. Wir begrüßen, dass Europa ab dem 1. Mai 2011 näher zusammenrückt und alle Menschen in der EU die fundamentale Freiheit der Freizügigkeit genießen. Die gesetzliche Vorbereitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist jedoch dringend notwendig, damit Lohn- und Sozialdumping verhindert wird.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit muss ein Gewinn für alle Arbeitnehmer in der EU werden und darf nicht zur Verdrängung von deutschen Arbeitnehmern durch Lohndumping führen.

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