Dienstag, 9. November 2010

Veröffentlichung des jährlichen Ökosozialprodukts in der EU ab 2012

Neben dem Bruttosozialprodukt (BSP) wird es ab dem Jahr 2012 in den 27 Mitgliedsländern der EU auch die Feststellung des Ökosozialprodukts geben. Einem entsprechenden EU-Gesetz für eine Umweltgesamtrechnung stimmte der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am Dienstag in Brüssel zu.
Ich freue mich, dass wir jetzt neben den ökonomischen Aktivitäten auch die ökologischen Auswirkungen erfassen und Erfolg oder Misserfolg der Umweltpolitik somit besser bewertet werden können.
Wir kennen die monatlichen Arbeitslosenstatistiken und die jährliche Wachstumsquote. Bisher kannten wir nicht den Verlust des Naturkapitals und der ökologischen Substanz.
Die EU-Kommission hatte in ihrem Gesetzesvorschlag die Erfassung der Emissionen, der umweltbezogenen Steuern und des Materialflusses vorgesehen. Der Umweltausschuss forderte darüber hinaus die jährliche Erfassung des Energie- und Wasserverbrauchs, des Waldbestandes sowie des Abfallaufkommens. Ich hoffe, dass diese wichtige EU-Verordnung noch unter belgischer Ratspräsidentschaft bis zum Ende des Jahres 2010 erlassen werden kann.
Nehmen wir mal das Beispiel des aktuellen den Castor-Transport nach Gorleben: Im Bruttosozialprodukt wird der Aufwand als Umsatz von Energie- und Materialverbrauch positiv erscheinen. Das Ökosozialprodukt wird dagegen diesen Ressourcenverbrauch als Verlust erfassen.
Wir befassen uns in den kommenden Wochen und Monaten im Europäischen Parlament mit 'Das BIP und mehr – die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel' ausführlich mit diesem Themenbereich.

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