Mittwoch, 24. November 2010

Giftarmer Elektroschrott: Bereicherung für Umwelt, Gesundheit und Ressourcen-Effizienz

Vom Handy bis zum Kühlschrank – Elektro- und Elektronikgeräte sollen auf lange Sicht frei von gesundheits- und umweltgefährdenden Giftstoffen werden. Die entsprechende Neufassung der 'Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten' (RoHS) hat das Plenum des Europäischen Parlaments am Mittwoch in Brüssel verabschiedet – und damit den mit den Mitglied¬staaten erreichten Kompromiss bestätigt. Die Neufassung kann nun ohne zweite Lesung zügig in Kraft treten.

Im Grundsatz unterstütze ich das Ergebnis. Allerdings bedaure ich, dass die überarbeitete Richtlinie nicht konsequent und ehrgeizig genug ist. Die verabschiedete Neufassung wird der internationalen Vorreiterrolle, die die EU mit der RoHS-Gesetzgebung bisher eingenommen hat, allerdings nicht gerecht. Eine sofortige Beschränkung weiterer Stoffe, zumindest der für Gesundheit und Umwelt eindeutig gefährlichsten Flammschutzmittel und Weichmacher, hätte ein wichtiges Signal setzen können. Die innovativsten Firmen, die bereits Ersatzstoffe entwickeln und verwenden, wurden durch die rückschrittliche Haltung der konservativ-liberalen Mehrheit im Parlament und im Rat enttäuscht.

Es wurde jedoch ein klares Verfahren sowie stringente Kriterien entwickelt, nach denen die Kommission innerhalb der nächsten drei Jahre neue Stoffbeschränkungen vorschlagen muss. Die Gesundheit der Beschäftigten bei Sammlung oder Recycling von Elektrogeräten dürfen wir nicht gefährden, genauso wenig wie wir Umwelt¬schäden riskieren dürfen – besonders, wenn zuverlässige Ersatzstoffe vorhanden sind! Das verlangt auch der Imperativ einer ressourcen-effizienten Wirtschaft: Denn das Recycling von Edelmetallen aus Computern und anderen Geräten rentiert sich viel weniger, wenn Altgeräte mit Gefahrenstoffen belastet sind. Aber genau auf diese Rohstoffe sind wir in Zukunft noch mehr angewiesen!

Positiv bewerte ich, dass mittelfristig der Anwendungs¬bereich der Richtlinie auf alle Elektrik- und Elektronikgeräte ausgeweitet wird. Bei den rapiden Neuentwicklungen auf dem Produktmarkt, sei es das leistungsstärkere Notebook oder der blinkende Turnschuh, bedeutet das eine erhöhte Rechts-sicherheit. Die lange Liste von Ausschlüssen aus dem Anwendungsbereich halte ich jedoch weiterhin für bedenklich. Vor allem der Ausschluss von Photovoltaik-Modulen ist inakzeptabel. Ein Sektor wie die Solarenergie, der umwelt¬politischen Modellcharakter haben sollte, zieht sich hier aus der Verantwortung. Das wird nicht nur der Glaubwürdigkeit der Branche schaden, sondern setzt auch inter¬national ein falsches Signal. Vor der nächsten Revision der Richtlinie muss die Kommission nochmals gründlich untersuchen, ob wir die Verwendung von Giftstoffen – wie Cadmiumtellurid – im Kampf gegen Klimawandeln wirklich dulden dürfen.

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