Donnerstag, 25. November 2010

Endlich weniger Probleme bei Scheidungen in Europa

Die unterschiedlichen europäischen Verfahren im Scheidungsrecht sollen in Zukunft vereinfacht und einheitlich geregelt werden. Dafür hat sich der Innenausschuss im Europäischen Parlament in einer entsprechenden Stellungnahme am Donnerstag¬morgen in Straßburg ausgesprochen.

Ich freue mich, dass der Wirrwarr bei grenzüberschreitenden Scheidungen jetzt endlich aufhören wird. Die Menschen müssen sich auf vernünftige Lösungen verlassen können, wenn sie sich in Europa scheiden lassen. Eine Scheidung stellt im Regelfall für beide Partner keine leichte Zeit dar. Umso wichtiger ist es da, den Menschen wenigstens aus dem Dickicht der unterschiedlichen europäischen Rechtsordnungen zu verhelfen.

Die großen Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Rechtsordnungen sorgen im Scheidungsrecht immer wieder für erhebliche Rechtsunsicherheit. Nicht nur Eheleute unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, die sich scheiden lassen wollen, sondern auch Paare gleicher Nationalität, bei denen mindestens einer der beiden Partner nicht in seinem Heimatland lebt, können bisher kaum absehen, welches Recht für sie im Scheidungsverfahren gilt.

Ich begrüße daher, dass bald anhand von Kriterien vorgegeben sein wird, welches nationale Recht letztlich bei einem Scheidungsfall anzuwenden ist. Künftig kann gewählt werden, ob entweder das Recht des Staates der Eheschließung, des Aufenthaltsortes oder der Staatsangehörigkeit gilt. Außerdem müssen die Ehepartner über die möglichen Konsequenzen informiert werden, die sich auf Grund der von ihnen getroffenen Rechtswahl ergeben würden. Das ist vor allem in den Fällen wichtig, in denen die verschiedenen nationalen Rechtsetzungen unterschiedliche Auswirkungen wie beispielsweise auf das Sorgerecht haben.

Ich finde ein klarer Rechtsrahmen für das anzuwendende Recht in Scheidungs- und Trennungssachen war schon lange überfällig.

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