Montag, 22. November 2010

Elektroschrott und Recycling

Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)


Hintergrund:

 Die RoHS-Richtlinie, zusammen mit der Richtlinie zu Elektro-Altgeräten (WEEE), ist seit 2003 in Kraft und wurde als Antwort auf den rasant wachsenden Strom von Elektroschrott entwickelt. Hauptziel von RoHS ist es, den Anteil an gefährlichen Abfällen durch bestimmte Stoffbeschränkungen zu reduzieren und damit einheitliche Regelungen für den EU-Binnenmarkt und für Importe zu schaffen. Die Reduzierung von gefährlichen Stoffen in Elektrogeräten trägt zudem zu einer besseren Recyclebarkeit der Altgeräte und somit auch zur Ressourceneffizienz bei. Die Neufassung der RoHS-Richtlinie soll vor allem zur Vereinfachung sowie zur Anpassung an technische Fortschritte dienen und Klarheit hinsichtlich der REACH-Verordnung schaffen. Die Neufassung wurde im federführenden Umweltausschuss abgestimmt und wird nun, als Kompromiss in erster Lesung, dem Plenum zur abschließenden Abstimmung vorgelegt.


EP-Position:

 Strittige Punkte innerhalb des Parlaments waren die Erweiterung der Richtlinie um neue Substanzbeschränkungen (halogenierte Flammschutzmittel, Weichmacher mit karzinogenen, mutagenen und fortpflanzungstoxischen Eigenschaften), das Verfahren zur Aufnahme zusätzlicher Stoffe (Kriterien und Annex III, v.a. PVC), das Ausnahmeverfahren sowie der Anwendungsbereich (Ausschlüsse, besonders Photovoltaik-Module). Die konservativ-liberale Mehrheit hat – unterstützt durch die Mehrheit der Mitgliedsstaaten – verhindert, die Verwendung weiterer eindeutig gesundheits- und umweltgefährdender Stoffe umgehend zu beschränken oder einer prioritären Überprüfung (Annex III) zu unterziehen. Der Anwendungsbereich wird, wie von der S&D- und der Grünen/EFA-Fraktion gefordert, alle Elektro- und Elektronikgeräte umfassen, allerdings erst in acht Jahren. Photovoltaik-Module werden zusammen mit einer umfassenden Liste weiterer Gerätekategorien vom Anwendungsbereich ausgeschlossen – ein kontrovers diskutierter Aspekt, gegen den sich die Mehrheit der S&D-Fraktion ausgesprochen hat.


SPD-Position:

 Ihrer internationalen Vorreiterrolle auf diesem Gebiet wird die EU, deren RoHS-Gesetzgebung von mehreren Ländern übernommen wurde, mit dem gefundenen Kompromiss zwar nicht gerecht. Die SPD-Abgeordneten werden dem Text aber dennoch zustimmen. Durch die konsequente Anwendung von neuen, stringenteren Kriterien wird man nun die Stoffe identifizieren, deren Abfallphase besonders gesundheits- und umweltgefährdend ist, und deren Anwendung beschränken – ohne dass bestimmte Stoffe (wie PVC) im Voraus stigmatisiert werden. Positiv ist, dass Stoffe in Nano-Größe getrennt auf schädliche Eigenschaften überprüft werden, auch wenn die Grundsubstanz als unbedenklich eingestuft wird. Der Ausschluss von PV-Modulen bleibt aber extrem bedenklich und birgt nicht nur das Risiko, der umweltpolitischen Glaubwürdigkeit des PV-Sektors insgesamt zu schaden, sondern stellt auch Firmen und Privatpersonen langfristig vor der Herausforderung einer angemessenen Entsorgung z.B. von Cadmium-haltigen Solarpanels. Bei der nächsten Revision der Richtlinie sollte dieser Ausschluss daher gestrichen werden.


 Trilog-Ergebnis wird mehrheitlich unterstützt. Bei einem voraussichtlich positivem Votum wäre die Richtlinie mit der Plenarabstimmung unter Dach und Fach.

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