Mittwoch, 6. Oktober 2010

Unverantwortliche Stimmungsmache gegen die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie

Der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat am Dienstagnachmittag die Zahlungsverzugsrichtlinie einstimmig angenommen. Diese stellt einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage kleiner und mittlerer Unternehmen in Europa dar. Der Rat, die Kommission und die Parlamentsfraktionen sehen das Gesetz als möglichen Beitrag zur Liquiditätsverbesserung kleiner und mittlerer Unternehmen, nur die deutsche Bauindustrie nicht.

Die Zahlungsverzugsrichtlinie enthält folgende Neuerungen: Erstmals sind Rechnungen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Für öffentliche Auftraggeber gilt in Ausnahmefällen eine Obergrenze von 60 Tagen. Private Unternehmen dürfen untereinander unter bestimmten Voraussetzungen längere Fristen als 60 Tage vereinbaren. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von acht Prozent über dem Basiszinssatz fällig.

Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Bauindustrie eine Verschlechterung im Vergleich zu den derzeit in Deutschland geltenden Gesetzen befürchtet. Übrigens können die Mitgliedstaaten striktere Regelungen beibehalten beziehungsweise neu einführen.

Der Kompromisstext hat weitgehend positiven Feedback erhalten und bei genauerer Durchsicht fällt sicher auch den wenigen Kritikern der Richtlinie auf, dass die alte Gesetzgebung aus dem Jahr 2000 entschieden verbessert wurde und nun das optimale Ergebnis vorliegt, das gegen den Widerstand einiger Mitgliedsländer erzielt werden konnte.

Jetzt müssen wir nur noch die Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments abwarten, voraussichtlich am 20. Oktober in Straßburg. Danach kommt es auf die rasche Umsetzung in den EU-Staaten an.

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