Samstag, 16. Oktober 2010

im Europaparl: Europ. Auswärtiger Dienst

Die Debatte findet statt am Dienstag, 19.10.2010, ab 9.00 Uhr.
Die dazugehörige Abstimmung Mittwoch, 20.10.2010 ab 12.30 Uhr

Nachdem im Sommer das Europäische Parlament seine Stellungnahme zur Ratsverordnung über die Organisationsstruktur und Arbeitsweise des EAD im Plenum angenommen hat, muss das Plenum jetzt noch über die beiden notwendigen Anpassungen des Personalstatus (Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaft und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaft) und der Haushaltsordnung (Finanzierung, Haushaltskontrolle und Entlastung) abstimmen.

Verfahren:
Während Anfang der Woche zur Haushaltsordnung der Einigung zwischen Parlament, EU-Ministerrat und Kommission erzielt wurde, steht am Donnerstag, 14. Oktober eine abschließende Trilogverhandlung zwischen dem Berichterstatter Bernhard Rapkay und Vertretern aus dem Ministerrat und der Kommission aus, bei der aller Voraussicht nach eine Einigung zur Anpassung des Personalverordnung gefunden wird. Das Ergebnis dieser Einigung soll dann am Montag, 18. Oktober in einer außerordentlichen Sitzung dem federführenden Rechtssausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden, bevor in derselben Woche noch das Plenum darüber entscheiden muss. Dieser Zeitplan würde es erlauben, dass der EAD zum 1. Dezember 2010, ein Jahr nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags, seine Arbeit offiziell aufnehmen kann.

Wesentliche Eckpunkte der Anpassung zur Personalverordnung:
Hauptforderung des Europäischen Parlaments ist es, dass bei der Einrichtung des EAD der Gemeinschaftsmethode ausreichend Rechnung getragen wird. Daher muss auch in Fragen der Personalrekrutierung –mindestens 60% permanente EU-Beamte und 33% Mitarbeiter aus den Mitgliedstaaten – sichergestellt sein, dass der EAD ein einheitlicher Dienst ist, in dem das gesamte Personal loyal zu den Zielen einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik steht. In den vorangegangenen Wochen konnte der Berichterstatter in informellen Verhandlungen mit dem Rat in diesen Punkten wichtige Erfolge für das Parlament erzielen. So entfällt beispielsweise der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, wonach die zeitlich befristeten und aus den Mitgliedstaaten entsandten Mitarbeiter die Zustimmung ihrer nationalen Behörden bedurften, wenn sie eine Verlängerung ihrer Tätigkeit innerhalb des EAD beantragen. Denn diese Regelung hätte offensichtlich zu einem Loyalitätskonflikt geführt. Stattdessen soll vereinbart werden, dass über den Verlängerungsantrag die Hohe Beauftragte zu entscheiden hat. Darüber hinaus wird sowohl die geographische als auch die geschlechtergerechte Ausgewogenheit als verbindliches Prinzip im Statut vorgeschrieben sein. Eine Quotenregelung nach Mitgliedsländern ist allerdings auch weiterhin nicht vorgesehen (Lediglich in der Stellungnahme vom Auswärtigen Ausschuss enthalten). 2013 muss die Hohe Beauftragte aber Rat und Parlament eine umfassende Analyse zur Arbeit des Europäischen Auswärtigen Dienstes vorlegen, die auch die Umsetzung der geographischen und geschlechtergerechten Ausgewogenheit beleuchtet.

SPD-Position:
Für die SPD-Europaabgeordneten ist die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes wesentlicher Baustein einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Mit dem EAD wird ein in der Geschichte der Europäischen Union neuartiger Dienst im Dienste der EU-Institutionen – Europäisches Parlament, Rat und Kommission – geschaffen. Um sicherzustellen, dass der EAD seine Aufgaben effizient und im Sinne einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik wahrnehmen kann, müssen bei der Personalrekrutierung folgende zwei Grundsätze gelten: 1. das gesamte Personal ist gegenüber der Hohen Beauftragten verantwortlich und nicht Diener zweier Herren; 2. Auswahl der bestqualifizierten Mitarbeiter mit dem langfristigen Ziel einer geographischen und geschlechtergerechten Ausgewogenheit.

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