Montag, 18. Oktober 2010

Eine Abschwächung des geltenden Verbraucherrechts? Nicht mit uns Widerstand gegen vollständige Harmonisierung des europäischen Verbraucherschutze

Die Beratungen zum umstrittenen Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament über die Rechte der Verbraucher sind im vollen Gange. Heute läuft die Frist für Änderungsanträge zur Richtlinie aus. Die sozialdemokratische Fraktion steht geschlossen zu ihrem Vorschlag, für die Verbraucherrechte-Richtlinie das Prinzip der Mindestharmonisierung zu fordern.

Eine Vollharmonisierung wie sie die Europäische Kommission vorschlägt, aber auch der Entwurf des konservativen Berichterstatters, der eine gezielte Harmonisierung vorsieht, ist im Verbraucherrecht nicht sinnvoll. Beides würde erheblichen Schaden anrichten. Die tatsächliche Tragweite der Verschlechterungen für den Verbraucherschutz ist kaum abzuschätzen.

Wir können es nicht verantworten, dass den Mitgliedstaaten Regelungskompetenzen entzogen werden und damit weiterreichende Verbraucherschutzregeln in den Mitgliedstaaten sogar gesenkt werden müssten. Wir müssten in Deutschland auf viele und schwer erkämpfte Verbraucherrechte verzichten.

Die Bürgerinnen und Bürgern sowie die Verbraucherschutzorganisationen müssen die Möglichkeit haben, schnell und unkompliziert auf neu aufkommende Probleme zu reagieren. Der europäische Binnenmarkt muss flexibel bleiben. In den kommenden Verhandlungen werden die europäischen Sozialdemokraten genau darauf achten, dass es den Konservativen nicht gelingt den Verbraucherschutz durch ihre Änderungsvorschläge aufzuweichen.

Hintergrund:

Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie soll die bisherigen Richtlinien zu Haustürgeschäften, Vertragsklauseln, Fernabsatz und Verbrauchsgüterkauf zusammenfassen und die derzeitigen unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten im Verbraucherrecht reformieren. Die Abstimmung im Binnenmarktausschuss ist für Anfang Dezember dieses Jahres angesetzt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen