Mittwoch, 1. September 2010

Neues Hochschulgesetz in Rheinland-Pfalz

Dass gerade heute, an meinem Geburtstag das neue Hochschulgesetz in Kraft tritt, freut mich besonders. Von jetzt an können bei uns in Rheinland Pfalz Menschen mit einer qualifiziert abgeschlossenen Ausbildung oder Lehre (Note 2,5 oder besser) und 2-jähriger Berufserfahrung auch ohne Abitur ein Studium aufnehmen. Dies gilt nun sowohl für Fachhochschulen als auch für Universitäten im Land, wodurch das duale Ausbildungssystem gestärkt wird.

Ich kann dieses Gesetz nur begrüßen, denn es ist ein Schritt in die richtige Richtung: durch die neue Regelung wird Menschen ein Studium ermöglicht, die ansonsten, trotz erfolgreichem Lehr- bzw. Ausbildungsverlauf, nie die Möglichkeit dazu bekommen würden. Sie können durch die neue Regelung ihre Karriere nun weiter voranbringen. Da hat unser Landesvater Kurt Beck sicher seine persönliche Lebenserfahrung eingebracht.

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