Dienstag, 13. Juli 2010

Saisonarbeitskräfte vor Ausbeutung schützen

SPD-Europaabgeordnete zum heute von der EU-Kommission vorgestellten Richtlinienentwurf zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern

Am Dienstag stellte die EU-Kommission in Brüssel einen Richtlinienvorschlag für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten vor. Der Entwurf regelt, zu welchen Bedingungen Saisonarbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Unter anderem sieht die Richtlinie vor, dass die maximale Beschäftigungsdauer für Saisonarbeiter auf höchstens sechs Monate festgelegt werden soll. Jutta STEINRUCK: „Das ist positiv zu bewerten, denn in der deutschen Landwirtschaft hat sich diese Frist bewährt.“ Allerdings schränkt der Kommissionsvorschlag den Geltungsbereich der Richtlinie nicht auf bestimmte Branchen ein. Das bewertet die SPD-Europaparlamentarierin kritisch. „Hier muss zukünftig darauf geachtet werden, dass durch die Saisonarbeit kein neuer Billiglohn-Sektor und kein zweiter Leiharbeitssektor entsteht.“

Darüber hinaus sieht die Richtlinie ein Gleichbehandlungsgebot vor. Die allgemein geltenden Lohnvorschriften und vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen in einem Mitgliedsland sollen zukünftig gleichermaßen auch für Saisonarbeitskräfte gelten. Ulrike RODUST, SPD-Europaabgeordnete: "Die Arbeitsbedingungen für Saisonarbeiter und Saisonarbeiterinnen müssen auch in Zukunft menschenwürdig und angemessen sein. Das ist ein richtiger Schritt. Allerdings muss auf die Einhaltung geachtet werden. Ausbeutung darf nicht durch die Hintertür eingeführt werden.“ Arbeitgeber, die ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Saisonbeschäftigten verletzen, sollen laut dem neuen Richtlinienvorschlag zukünftig deutlich sanktioniert werden. Das setze die notwendigen Anreize zur Einhaltung von Mindeststandards.

Jutta STEINRUCK betont in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit: "Gut ist, dass die neueren EU-Mitgliedsstaaten, etwa Polen, wie vorgesehen ab Mai 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit erhalten und für die neuen EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens gelten wird. Diese Freizügigkeit hilft in Zukunft, Ausbeutung von Saisonarbeitskräfte wenn nicht vollkommen zu verhindern so zumindest erheblich zu erschweren.“ Abschließend bekräftigen die beiden SPD-Europaabgeordneten noch einmal den Schutz vor Ausbeutung: „Es gibt einen hohen Bedarf an Saisonarbeitskräften, aber soziale Standards und angemessene Bezahlung müssen eingehalten und auch in Zukunft genau überprüft werden. Als Europäisches Parlament werden wir den Kommissionsvorschlag genau prüfen und Änderungsvorschläge zur Sicherung der Rechte der Arbeitskräfte einbringen."

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