Mittwoch, 16. Juni 2010

"Wichtiger Schritt für die Verkehrssicherheit in Europa"

Jutta STEINRUCK:
"Wichtiger Schritt für die Verkehrssicherheit in Europa"
Arbeitszeitrichtlinie gilt für alle Berufskraftfahrer

Selbständige Berufskraftfahrerinnen und -kraftfahrer müssen sich auch in Zukunft an die geltende Arbeitszeitbestimmung halten. Einen entsprechenden Vorstoß der EU-Kommission, Selbständige von den Regelungen auszuschließen, lehnte das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg ab. Somit entspricht die Arbeitszeit von Selbständigen weiterhin der Arbeitszeit von angestellten Kraftfahrerinnen und -kraftfahrern.
Dazu erklärte die SPD-Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK: "Einige Konservative und Liberale haben sich unseren guten Argumenten angeschlossen und begriffen, dass es hier schlussendlich um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht. Unfallrisiko unterscheidet nicht zwischen Beschäftigungsstatus. Außerdem schützen wir ebenfalls die Sicherheit und Gesundheit aller Berufskraftfahrerinnen und -kraftfahrern."
Die Ablehnung des Vorschlages ist auch ein klares Signal gegen die Scheinselbständigkeit. „Heute haben wir verhindert, dass immer mehr angestellte Fahrerinnen und Fahrern in die Scheinselbständigkeit gedrängt werden, um dann doch wieder für den gleichen Auftraggeber zu fahren wie zuvor", so die Arbeitsmarkt- und Sozialexpertin Jutta STEINRUCK weiter. „Das ist ein klares Signal gegen die Tendenz, im Rahmen der angeblichen unternehmerischen Freiheit dazu genötigt zu werden, als selbständiger Fahrer bis zu 86 Stunden in der Woche zu arbeiten.“
Weiterhin merkte Jutta STEINRUCK an: „Mit der Ablehnung des Vorschlags verhindern wir zudem unnötigen bürokratischen Aufwand, den es ansonsten gegeben hätte. Denn so muss bei Kontrollen nicht zuerst aufwändig festgestellt werden, wer selbständig ist und wer nicht.“ Bei einer unterschiedlichen Höchstarbeitszeit für Angestellte und Selbständige wären die notwendigen Kontrollen dadurch langwieriger ausgefallen und wären für alle Beteiligten wesentlich bürokratischer.

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