Mittwoch, 5. Mai 2010

"Parlament bestätigt: Keine Mehrkosten für Passagiere!"

Mitgliedstaaten sollen in Zukunft für zusätzliche strengere Sicherheitsmaßnahmen zahlen und nicht der Flugpassagier, der im Endeffekt über den Ticketpreis dafür aufkommen müsste. Damit folgte das Europäische Parlament am Mittwoch in Brüssel dem Vorschlag des Verkehrausschusses zur Erhebung der Luftsicherheitsentgelte.

Knut FLECKENSTEIN, Mitglied des Verkehrsausschusses, begrüßte das Abstimmungsergebnis: "Wenn Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll sind, dann werden die EU-Mitgliedsländer sie auch in das Gemeinschaftsrecht aufnehmen und somit die Kosten weitergeben können. Wenn nicht, dann soll der Staat ‑ der sie für nötig hält ‑ die Kosten dafür selber tragen, so einfach ist das." Solange es zum Beispiel keine einheitliche EU-Regelung für den Einsatz von Körperscannern an Flughäfen gibt, dürften die Mitgliedstaaten laut der neuen Richtlinie die Kosten dafür nicht einfach an die Flugunternehmen und somit an die Passagiere weiterreichen.

Grundlegendes Ziel der Richtlinie ist es, bestimmte Grundsätze für den Dialog zwischen Flughäfen und Fluggesellschaften festzulegen, die bei der Erhebung der Luftsicherheitsentgelte gelten sollen. Zu diesen Grundsätzen zählen die Nichtdiskriminierung, die Kostentransparenz und der Kostenbezug der Entgelte. Sollte es bei der Entgelterhebung zu Problemen kommen, können die Parteien eine unabhängige Schlichtungsstelle einbeziehen.

"Mit dieser grundlegenden Regelung zur Transparenz wollen wir sicherstellen, dass es einen fairen Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften gibt und jeder genau weiß, für was er welches Entgelt zahlt", so Knut FLECKENSTEIN. Im Umkehrschluss müssen die Fluggesellschaften Verkehrsprognosen und den beabsichtigten Flotteneinsatz den Flughäfen zur besseren Planung bereitstellen.

"Ich bin gespannt, wie sich nun die Mitgliedstaaten bei der Frage der Finanzierung der strengeren Sicherheitsmaßnahmen verhalten. Dieses Dossier wird gewiss noch für eine interessante Debatte zwischen Parlament und dem Rat sorgen", ergänzte Knut FLECKENSTEIN

Stand der Gesetzgebung:
1. Lesung. Gemeinsamer Standpunkt des Ministerrats steht noch nicht fest. Allerdings ist Widerstand bei den Mitgliedsaaten vorprogrammiert.

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