Donnerstag, 29. April 2010

DGB: Mehr Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Landesregierung bringt wichtige Gesetze ins Parlament / Neue Aufstiegsmöglichkeiten durch Fortbildung

Es sei ein wichtiges Signal, dass die Landesregierung noch vor der Landtagswahl sowohl das Landesbeamtengesetz als auch das Landespersonalvertretungsgesetz novellieren wolle, erklärte der rheinland-pfälzische DGB Landesvorsitzende, Dietmar Muscheid, heute in Mainz. Heute werden beide Gesetzentwürfe zum ersten Mal im Landtag behandelt. Die Novellierung des Landesbeamtengesetzes war im Rahmen der Föderalismusreform notwendig geworden. Das neue Gesetz soll zum 01.01.2012 das derzeitige Landesbeamtengesetz ablösen. Muscheid: „Die Verankerung des Grundsatzes des Lebenslangen Lernens ist ein guter Ansatz. Hierdurch können sich für Beamtinnen und Beamten auch verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten ergeben. Das kann helfen, demographische Veränderungen zu bewältigen, Qualifikationen zu erhalten und das Engagement der Beschäftigten zu nutzen und anzuerkennen.“ Auf eine Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes haben der DGB und seine Gewerkschaften seit Jahren gedrängt. Hier geht es darum, die Verschlechterungen aus dem Jahr 2000, nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, so weit möglich zurückzunehmen und die Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Muscheid: „Rheinland-Pfalz geht einen wichtigen Schritt nach vorn. Während alle anderen Bundesländer darüber nachdenken, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst einzuschränken, werden hier Spielräume genutzt.“ Gerade die Krise habe gezeigt wie wichtig es sei, wenn die Vertretungen der Beschäftigten initiativ werden könnten, um die Situation im Betrieb zu verändern und zu verbessern. Muscheid: „Natürlich haben wir zu beiden Gesetzen weitergehende Forderungen und wir haben uns auch an der einen oder anderen Stelle mehr erhofft, das liegt in der Natur der Sache. Aber die Landesregierung hat einen ersten Schritt gemacht und alles Weitere wird das parlamentarische Verfahren zeigen.“

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