Donnerstag, 25. März 2010

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

DGB-Regionsvorsitzende Jutta Steinruck zum Equal Pay Day am 26.3.2010

Das Aktionsbündnis „Equal Pay Day“ - in dem der Deutsche Frauenrat (DF) und somit auch der DGB vertreten ist - macht am 26. März 2010 bundesweit mit vielen Aktionen und Veranstaltungen auf die Ungleichheit in der Arbeitsvergütung aufmerksam. Hintergrund des Equal Pay Day in Deutschland sind die gravierenden Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland. Die Entgeltunterschiede liegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mittlerweile bei 23 Prozent. Das heißt, dass bei einem Vergleich aller Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen 23 Prozent unter dem von Männern liegt.
Jutta Steinruck, DGB-Vorsitzende der Region Vorder- und Südpfalz und Europaabgeordnete kritisiert diese Entwicklung scharf: „Der Lohnunterschied im EU-Durchschnitt beträgt zur Zeit etwa 17 Prozent. In Deutschland liegt der sogenannte Gender Pay Gap sogar bei 23 %. Deutschland ist damit nach wie vor einer der europäischen Staaten mit der größten Ungleichheit bei der Bezahlung von Männern und Frauen.“

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, diese Forderung vertreten die im Aktionsbündnis zusammengeschlossenen Gruppen und Initiativen, so auch die Frauen der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), mit Vehemenz. „Es gilt bei uns dringender denn je, diese Lücke zu schließen“, erklärt Steinruck. „Die Lohndiskriminierung bei vergleichbaren Arbeits- und Karriereverhältnissen muss endlich eingedämmt werden.“
Stelle sich in einem Betrieb heraus, dass Frauen entgeltmäßig schlechter gestellt sind, müssten sie beispielsweise das Recht erhalten, die Löhne ihrer Kollegen zu erfahren und auf gleiche Löhne zu klagen. Daher fordert der DGB ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften. Bisher müssen betroffene Frauen bei dem Verdacht auf Diskriminierung allein vor den Richter treten. Mit dem Verbandsklagerecht würde eine große Hürde für die Frauen genommen, vor dem Richter ihr Recht einzufordern. Zusätzlich fordert der DGB von der Bundesregierung einen Einkommensbericht und fundiertes Datenmaterial bezogen auf Branchen und Unternehmen, die Entwicklung von einheitlichen Arbeits- und Leistungsbewertungen sowie einen Überblick, wie andere europäische Länder erfolgreich ihr Gender Pay Gap reduziert haben. Auf der Agenda bleibe ebenso ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, eine ausreichende Infrastruktur zur Kinderbetreuung sowie die Abschaffung des Ehegattensplittings, das Frauen in die Rolle der zweitrangigen Erwerbstätigen dränge, so die DGB-Frauen.

„Schöne Worte für gleichen Lohn haben wir Frauen lange genug gehört. Jetzt ist es Zeit zu handeln. Wer es Ernst meint mit gleichen Löhnen für Frauen, der muss sich auch für einen allgemeinen Mindestlohn stark machen. Viele Frauen arbeiten im Niedriglohnsektor, ihnen können Mindestlöhne helfen“, so Steinruck. Andere Staaten wie Großbritannien, so die DGB-Regionsvorsitzende, hätten mit der Einführung von Mindestlöhnen eine deutliche Verringerung der Lohnlücke bewirkt.
Die größten Unterschiede gibt es laut Statistik bei unternehmensnahen Dienstleistungen sowie im Kredit- und Versicherungswesen: Dort verdienten Frauen 29 Prozent weniger, im verarbeitenden Gewerbe sind es bis zu 28 Prozent. Mit zunehmendem Alter wachse der Gender Pay Gap: Beträgt er bei 25- bis 29-Jährigen durchschnittlich 10 Prozent, so liegt er bei den 30- bis 34-Jährigen bereits auf dem Level von 15 %. Bei den 60-Jährigen und Älteren war er mit 31 Prozent in den letzten Jahren am größten.

Im Rahmen des bundesweiten Aktionstags finden deshalb vielfältige Aktionen und Veranstaltungen zur Aufklärung und Sensibilisierung zu diesem Thema statt.
Auf der betrieblichen Ebene informieren und beraten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften auch außerhalb des Aktionszeitraumes Betriebs- und PersonalrätInnen, bieten Schulungen und verschiedene schriftliche Leitfäden zur Entgeltgleichheit an und unterstützen die Beschäftigten und Gewerkschaftsmitglieder bei der Umsetzung von Entgeltgleichheit in den Betrieben.

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