Donnerstag, 11. Februar 2010

EP: Mehr Schutz für Kinder - Unterhaltsansprüche international leichter geltend gemacht

Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen können in Zukunft wirksamer international geltend gemacht werden. Für den Abschluss eines entsprechenden internationalen Übereinkommens durch die Europäische Union hat sich heute das Europaparlament ausgesprochen. Ich begrüße diese Entscheidung sehr, denn es geht hier in erster Linie um mehr Schutz für Kinder Denn in der Praxis betrifft die überwiegende Mehrheit der durch das Übereinkommen abgedeckten Fragen Unterhaltsansprüche von Kindern. Sie benötigen dringend Hilfe, wenn sie ihre Unterhaltsansprüche im Ausland verfolgen und durchsetzen wollen. Mit der heutigen Abstimmung spricht sich das Europäische Parlament für einen Beschluss des Rates aus. Dieser sieht vor, dass die Europäische Union dem Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienagehörigen vom 23. November 2007 beitritt. Dadurch wäre das Abkommen für alle EU-Mitgliedstaaten in Zukunft bindend. Es geht es um viele praktische Fragen im Hinblick auf die Art und Weise, wie internationale Forderungen geltend gemacht werden: sprachliche Erfordernisse, die Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene und eine genaue Regelung für die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltssachen. Das Übereinkommen ist Bestandteil eines ausgereiften Rechtsrahmens zugunsten der Rechte von Kindern und sollte am besten weltweit gelten.

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